Estrichtrocknung ohne Zerstörung des Oberbodens
Die Austrocknung eines schwimmenden Estrichs ergibt immer wieder das Problem der Erhaltung des Oberbodens, sei es bei hochwertigen oder bei neuverlegten Teppichböden, bei Fliesenböden oder eng verlegten Natursteinböden, bei denen keine, oder zu wenig Reservefliesen vorhanden sind.
Wir können dazu drei unterschiedliche, dem jeweiligen Bedarf angepaßte Verfahren der Trocknung anbieten.
1. Die Estrichtrocknung über den Randbereich
mittels Bohrungen oder Spezialtrichterblechen. Bei Teppichböden oder Bahnen-PVC wird der Belag im Wandbereich vorsichtig abgelöst und zurückgeklappt. Jetzt wird wiederum der Estrich bis auf die Trittschalldämmung durchgebohrt. Nach Abdichten der Dehnungsfuge kann der Trocknungsprozeß beginnen. Nach Abschluß der Arbeiten wird der Belag dann wieder sorgfältig verklebt.
Bei harten Oberböden, wie Fliesen oder Natursteinplatten kann nicht mit Bohrungen gearbeitet werden. Hier kommen Spezial-Trichterbleche über die Dehnungsfuge zum Einsatz.
2. Die Estrichtrocknung durch die Kellerdecke
Wenn die räumliche Situation es zuläßt, kann die Einblasung der Trockenluft auch durch Bohrungen durch die Kellerdecke erfolgen. Je nach Zustand der Dehnungsfugen entweicht die Luft nach oben durch die Randstreifen.
Sollte sich aber nur eine geringe Durchströmung ergeben, müssen zusätzliche Entlastungsbohrungen von unten erstellt werden.
3. Estrichtrocknung durch Fliesenfugen mit der P & W-Spinne
Sind die Fliesen oder Natursteinplatten mit Fugen verlegt, die Bohrungen von mindestens 6mm zulassen, dann kann die Einblasung der Trockenluft auch über eine Vielzahl kleinerer Löcher erfolgen. Der Austritt der befeuchteten Luft erfolgt wiederum über den Randbereich.
Sollte die Dehnungsfuge verschlossen sein, so werden zusätzliche Austrittsöffnungen erstellt. Diese Bohrungen werden dann nach Beendigung der Arbeiten wieder verschlossen.